Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Besucherzentrums IBA-TerrassenStand: März 2009
IBA-Touren- & Veranstaltungsservice
1. IBA-Tourenprogramm: Das IBA-Tourenprogramm besteht aus öffentlichen und individuellen Touren.
Die öffentlichen Touren sind feste Programme, die zu festen Terminen angeboten werden. Die individuellen Touren werden je nach Wunsch des Gastes individuell gestaltet. Die Leistung des IBA-Tourenservice umfasst die Auswahl und Buchung der Transportmittel, der Sehenswürdigkeiten, der Gaststätten und der Unterkünfte.
2. Abschluss des IBA-Tourenvertrags:
Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch den Unterzeichnenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen einsteht. Mit der Unterschrift erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung schriftlich bestätigt wird.
3. Preise/Bezahlung Touren:
Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderungen der Preise sind vorbehalten. Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar oder per Rechnungslegung nach der Tourendurchführung
4. Umbuchung Touren:
Werden nach Auftragsbestätigung auf Wunsch des Kunden Änderungen hinsichtlich des Termins, des Tourenprogramms oder der gemeldeten Teilnehmerzahl vorgenommen, kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von max. 20 Euro erhoben werden.
5. Rücktritt durch den Kunden/Nichtantritt des Touren-Programms:
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn des Touren-Programms zurücktreten. Voraussetzung ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der IBA Fürst-Pückler-Land GmbH. Der Rücktritt ist grundsätzlich schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde zurück oder wird das Touren-Programm nicht angetreten, so kann die IBA Fürst-Pückler-Land GmbH Ersatz für ihre Aufwendungen verlangen. Die IBA Fürst-Pückler-Land GmbH kann diesen Ersatzanspruch nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Touren- / Veranstaltungspreis wie folgt erheben:
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