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IBA auf der ITB

Vom 10.-14. März ist die IBA auf der ITB Berlin am Stand 23 in Halle 12/101 anzutreffen. Journalisten können sich in der Pressekonferenz am 11. März um 9.30 im Salon 13/14 informieren. mehr


Druckfrisch: Das volle Programm

Pünktlich zur ITB erscheint das Programmheft 2010, das jetzt in in die Touristinformationen wandert. Bestellen Sie das Programm per Mail an graupner@iba-see.de.


Saisonstart auf den IBA-Terrassen

Am 20. März beginnt die Saison. 12 tolle Touren können gebucht werden. Neu: Auch barrierefreie Touren im Angebot! mehr


Tickets für „Paradies 2“

Haben Sie sich Ihre Eintrittskarte für eine der außergewöhnlichen Inszenierungen von Jürg Montalta schon gesichert? Karten


Brandenburg radelt zum IBA-Finale

Am 24. April beginnt das Finale im Rahmen von „Paradies 2“. Eine Sternfahrt aus Cottbus, Lübben, Senftenberg, Finsterwalde steuert die IBA-Terrassen an! mehr


Region zog positive IBA-Bilanz

Verantwortungsträger tauschten sich auf der Regionalkonferenz zur IBA aus. mehr


Umfrage Schwimmende Architektur

Unterstützen Sie die Projektarbeit und machen Sie mit! Umfrage


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des Besucherzentrums IBA-Terrassen

Stand: März 2009


IBA-Touren- & Veranstaltungsservice

1. IBA-Tourenprogramm: Das IBA-Tourenprogramm besteht aus öffentlichen und individuellen Touren.
Die öffentlichen Touren sind feste Programme, die zu festen Terminen angeboten werden. Die individuellen Touren werden je nach Wunsch des Gastes individuell gestaltet. Die Leistung des IBA-Tourenservice umfasst die Auswahl und Buchung der Transportmittel, der Sehenswürdigkeiten, der Gaststätten und der Unterkünfte.



2. Abschluss des IBA-Tourenvertrags:
Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch den Unterzeichnenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen einsteht. Mit der Unterschrift erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung schriftlich bestätigt wird.



3. Preise/Bezahlung Touren:
Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderungen der Preise sind vorbehalten. Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar oder per Rechnungslegung nach der Tourendurchführung



4. Umbuchung Touren:
Werden nach Auftragsbestätigung auf Wunsch des Kunden Änderungen hinsichtlich des Termins, des Tourenprogramms oder der gemeldeten Teilnehmerzahl vorgenommen, kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von max. 20 Euro erhoben werden.



5. Rücktritt durch den Kunden/Nichtantritt des Touren-Programms:
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn des Touren-Programms zurücktreten. Voraussetzung ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der IBA Fürst-Pückler-Land GmbH. Der Rücktritt ist grundsätzlich schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde zurück oder wird das Touren-Programm nicht angetreten, so kann die IBA Fürst-Pückler-Land GmbH Ersatz für ihre Aufwendungen verlangen. Die IBA Fürst-Pückler-Land GmbH kann diesen Ersatzanspruch nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Touren- / Veranstaltungspreis wie folgt erheben:

Rücktritt bis 29 Tage vor Antritt 10% des Preises
Rücktritt von 29 bis 15 Tage vor Antritt 30% des Preises
Rücktritt von 14 bis 8 Tage vor Antritt 50% des Preises
Rücktritt von 7 bis 1 Tag(e) vor Antritt 75% des Preises
Rücktritt weniger als 24 Stunden vor Antritt 90% des Preises
Nicht-Antritt ohne Rücktrittserklärung 100 % des Preises

Für Reisegruppen ab 20 Teilnehmer gewähren wir eine kostenlose Optionsbuchung (Reservierung) bis 50 Tage vor Reiseantritt.



6. Rücktritt durch den IBA-Tourenservice: Der IBA-Tourenservice kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner die vereinbarten Vertragsbedingungen insbesondere die Mitwirkungspflicht nicht einhält oder die im Tourenprogramm ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.



7. Mitwirkungspflicht bei Touren: Das IBA-Tourenprogramm führt teilweise in Betriebsgelände, das den Regeln des Bergrechts unterliegt. Hier sind festes, geschlossenes Schuhwerk sowie den Witterungsbedingungen angepasste Bekleidung zwingend vorgeschrieben. Den Anweisungen der IBA-Gästeführer ist unbedingt Folge zu leisten. Die tatsächliche Gruppengröße darf die angemeldete und gebuchte Gruppengröße nicht wesentlich überschreiten. Der Konsum von Alkohol ist vor und während des Betretens des Betriebsgeländes nicht gestattet. Mängel oder Störungen während des Tourenprogramms sind dem IBA-Gästeführer sofort mitzuteilen. Kommt der Touren-Teilnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm keine Ansprüche zu. IBA-Gästeführer sind nicht berechtigt, Ansprüche anzu-erkennen. Die Kunden (Touren-Teilnehmer) müssen grundsätzlich 15 min. vor Tourenstart am Startpunkt eintreffen.



8. Haftung und Versicherung:
Der IBA-Tourenservice übernimmt keine Haftung für

  • Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit Touren/Veranstaltungen, dem Besucherzenrum IBA-Terrassen, mit der Ausstellung auf den IBA-Terrassen sowie auf dem Gelände der IBA-Terrassen
  • Sachschäden bei Einbruch in die Schließfächer auf den IBA-Terrassen oder Diebstahl von persönlichem Eigentum.


Die Teilnehmer sind für ihren Versicherungsschutz selbst verantwortlich.



Allgemeine Geschäftsbedingungen | Disclaimer | Impressum | letzte Änderungen: 9.3.2010 5:24